
Ausbildungskosten
Das Schulgeld beträgt in der Regel monatlich 420,00 € für die Dauer der Ausbildung. In Einzelfällen besteht zudem die Möglichkeit einer flexiblen Festlegung des monatlichen Schulgeldes.
Da der Bund bisher noch nicht die Schulgeldfreiheit für alle bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe eingeführt hat, unterstützt das Land vorübergehend in diesem Jahr die Auszubildenden und sorgt für eine Schulgeldreduzierung. Dadurch wird das monatliche Schulgeld voraussichtlich 280 EUR anstatt 420 EUR betragen. Die Erstattung erfolgt jedoch immer gebündelt am Ende des Jahres, sobald wir das Geld vom Land erhalten haben.
Da wir als eingetragener Verein kein Gewinn erzielen dürfen dient das Schulgeld allein der Deckung unserer laufenden Kosten und der Verbesserung der Ausstattung der Schule. Falls am Ende des Jahres nach allen Investitionen Gewinn verbucht ist (was in den vergangenen Jahren der Fall war), bekommen die Schüler: innen diesen anteilig auf alle Schüler umgerechnet, zusätzlich zur Schulgeldreduzierung durch das Land ausgezahlt.
Im Schulgeld enthalten sind:
- alle Materialien, die für den Handwerksunterricht benötigt werden
- Skripte für die verschiedenen Unterrichtsfächer
Einmalig fallen Kosten in Höhe von 320,00 € an, die bei Ausbildungsbeginn für die Anschaffung eines Handwerkskastens verwendet wird, der in den Besitz des Schülers übergeht.
Die Prüfungsgebühr für die staatliche Abschlussprüfung beträgt einmalig 250,00 €.
Finanzielle Förderung
Sofern bestimmte persönliche Voraussetzungen vorliegen, besteht die Möglichkeit, Leistungen nach BAföG oder einen Bildungskredit der KfW-Bank zu erhalten.